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VAT
Mehrwertsteuerrückerstattung aus dem Ausland
Wir holen die Ihnen zustehende Mehrwertsteuer aus den EU-Ländern, Norwegen und dem Vereinigten Königreichauf auf zuverlässige, effiziente und sichere Weise zurück.
Kraftstoff, AdBlue
Mautgebuhren
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Über uns

Sie suchen Fachleute mit langjähriger Erfahrung, die sich mit den sich ständig ändernden Vorschriften in den Ländern der Mehrwertsteuererstattung auskennen und auf die Sie sich jederzeit verlassen können?

Wir holen die Ihnen zustehende Mehrwertsteuer aus den EU-Ländern, Norwegen und dem Vereinigten Königreichauf auf zuverlässige, effiziente und sichere Weise zurück.

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Wir bieten äußerst wettbewerbsfähige Provisionssätze!
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Wovon können Sie sich die Mehrwertsteuer zurückholen:

Anruf +48 669 223 210

Kraftstoff, AdBlue

Mautgebühren und sonstige Straßenbenutzungsgebühren

Parkgebühren

Ersatzteile

Kosten im Zusammenhang mit dem Betrieb von Transportmitteln

Autowäsche

Unterkunft

Zubehör

Andere

Welche Phasen der Zusammenarbeit gibt es?

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Zu Beginn besprechen wir ausführlich die Konditionen der Zusammenarbeit und unterzeichnen einen kurzen und klaren Vertrag.

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Wir versenden entsprechende Vollmachten an Ämter, prüfen eingegangene Unterlagen, erstellen Anträge und übermitteln diese an die zuständigen Finanzbehörden.

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Die Rückerstattung des fälligen Betrages wird auf Ihr Bankkonto überwiesen. Wir stellen eine Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen aus.

Grundsätze der Mehrwertsteuererstattung:

  • Die Erstattung der Mehrwertsteuer ist nach der EU-Richtlinie möglich.
  • In den EU-Ländern und Norwegen ist es möglich, bis zum 30. September des Folgejahres einen Antrag auf Erstattung der Mehrwertsteuer für ein abgeschlossenes Jahr zu stellen.
  • Das Rechnungsjahr im Vereinigten Königreich beginnt am 1. Juli und endet am 30. Juni des Folgejahres. Wir haben sechs Monate Zeit, einen Antrag einzureichen, und es ist bis zum 31. Dezember möglich.
  • Wir können Anträge vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich einreichen.
  • Es gibt Beschränkungen bezüglich der beantragten Beträge:
    a)  Bezieht sich der Erstattungsantrag auf einen vierteljährlichen oder halbjährlichen Zeitraum, so muss der beantragte Betrag der Mehrwertsteuererstattung mindestens 400 € oder den Gegenwert in Landeswährung betragen. In Norwegen beträgt er 5.000 NOK und im Vereinigten Königreich 130 £.
    b) ezieht sich der Erstattungsantrag auf einen Erstattungszeitraum von einem Kalenderjahr, so darf der Mehrwertsteuerbetrag nicht weniger als 50 € oder den Gegenwert in Landeswährung betragen.In Norwegen beträgt er 500 NOK und im Vereinigten Königreich 16£.
  • Gemäß der Richtlinie haben die EU-Länder für die Bearbeitung des Antrags 4 Monate Zeit nach seiner Einreichung. Im Falle Norwegens und des Vereinigten Königreichs sind es sechs Monate.